Schuldnerberatung

Damit es wieder aufwärts geht  

–  Mut zur Insolvenz –

Schuldenfrei in 3 Jahren

Es sind nur 4 Schritte zu einem schuldenfreien Neuanfang.

Erstberatung kostenlos

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung und rufen Sie mich an um einen Termin zu vereinbaren.

Kommunikation mit den Gläubigern

Bevor ich Ihr Insolvenzverfahren einleite, versuche ich mich mit den Gläubigern zu einigen und erstelle einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zur Entschuldung.

Erfassung der Anzahl der Gläubiger

Ich erfasse mit Ihnen zusammen die Anzahl der Gläubiger um somit die Höhe Ihrer Verbindlichkeiten festzustellen und den für Sie besten Weg zu einem schuldenfreien Leben zu finden.

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz

Laut Insolvenzordnung gibt es 2 verschiedene Arten von Insolvenzverfahren. Regelinsolvenzverfahren gelten für Selbstständige bzw. ehemals Selbstständige. Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen.

Überschuldet? Ich helfe Ihnen aus dieser Situation zu einem schuldenfreien Neuanfang.

Wie lange unsere Regierung an dem Zeitraum von 3 Jahren festhält, kann derzeit niemand sagen. Nutzen Sie die Gelegenheit und werden Sie jetzt aktiv.

Ich biete Ihnen eine umfassende, rechtssichere Insolvenzberatung bis hin zur Stellung eines Insolvenzantrages oder bei der Sanierung Ihres Unternehmens. Ich verfüge über eine umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und helfe Ihnen unkompliziert und schnell aus der Schuldensituation.

Gründe, in die Schuldenfalle zu tappen, gibt es viele und ist heute nichts unehrenhaftes mehr. Gerade in der heutigen Zeit kann der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Einbruch der Auftragslage Ihres Unternehmens Sie schnell vor Probleme stellen, welche Sie ohne professionelle Hilfe oft nicht lösen können.

Die rechtlichen Konsequenzen können schwerwiegend sein. Insbesondere kommt es häufig vor, dass Menschen das krisengeschüttelte Geschäft laufen lassen und sich nicht mehr um die Risikothemen kümmern, die Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen. Dies macht es normalerweise schwieriger, in Zukunft zu einem „normalen“ Leben zurückzukehren. Insbesondere werden unzulässige Urteile nicht zivil- und strafrechtlich angefochten, was dazu führt, dass keine Maßnahmen ergriffen werden. Zudem macht diese Situation einen späteren Schuldenerlass und die Rückzahlung verbleibender Schulden im Falle einer Insolvenz des Verbrauchers schwieriger oder sogar unmöglich!

Schulden bringen nicht nur finanzielle Belastungen für die Betroffenen mit sich, sondern in vielen Fällen gehen Schuldenprobleme auch mit einem starken psychologischen Druck einher. Bestehende Ängste und Versagensgefühle bestimmen das tägliche Leben und erschweren den Umgang mit den Schulden.

Damit es für Sie wieder aufwärts geht und auch finanziell wieder Luft zum Atmen bleibt, haben Sie den Mut zur Insolenz.

Ich erledige für Sie alle erforderlichen Schritte bis zum Insolvenzantrag.

Insolvenzberatung und Schuldnerberatung durch eine “Geeignete Person” nach § 305 InsO

  • Schneller erster Termin zur kostenlosen Erstberatung
  • Regelinsolvenz = Unternehmensinsolvenz
  • Privatinsolvenz = Verbraucherinsolvenz 
  • Außergerichtliche Einigungsversuche und Vergleiche 
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Insolvenzantrag
  • Pfändungsschutz für den Schuldner zur Sicherung der Lebensgrundlage
  • P-Kontobescheinigung (Pfändungsschutzkonto)
  • Informationen über die Kosten
  • Bei Vorlage eines Beratungshilfescheines entstehen für Sie keine Kosten 

Bei öffentlichen und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen müssen Sie in der Regel mit langen Wartezeiten rechnen.  Diese Wartezeiten kosten Nerven und rauben Ihnen Ihre Energie. Bei mir erhalten Sie einen schnellen ersten Termin und eine Übersicht über die Kosten. Das erste Gespräch ist für Sie kostenlos.

Spätestens sechs Monaten nach Auftragserteilung – meistens wesentlich früher – ist der erforderliche Schriftwechsel und Papierkram mit den Gläubigern durch mich erledigt worden und der Insolvenzantrag kann gestellt werden. Sie müssen selbst fast nichts nicht mehr tun. Sie müssen mir nur alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Was Sie tun müssen, erfahren Sie hier…….

Nach 3 Jahren sind Sie dann schuldenfrei.

Der Weg zur Schuldenfreiheit beginnt mit dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bei welchem alle Gläubiger angeschrieben werden,  gefolgt von dem Antrag auf Restschuldbefreiung und dem Insolvenzantrag. 

Wer finanziell keinen Ausweg mehr sieht, will keine juristischen Abhandlungen über das Insolvenzverfahren lesen oder sich selber in das Insolvenzverfahren einarbeiten.

Daher beschränke ich mich auf die nach meiner Ansicht für Sie wesentlichen Informationen.